Unser Vereinshaus
Nutzungsentgelt und Stromverbrauch
Der Raum und die Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Über entstandene Schäden sind die Verantwortlichen der Nutzungsplanung (s.o.) zu informieren.
Der Nutzer haftet für entstandene Schäden.
Die Zufahrt zum Vereinshaus ist ausschließlich zur Anlieferung und ausnahmsweise zum Transport von Personen erlaubt Das Parken von Fahrzeugen am Vereinshaus ist nicht gestattet Dafür dient der Parkplatz am Haupteingang.
Anfahrten sollten möglichst außerhalb der Ruhezeiten
(vom 1. April bis 31 Oktober täglich von 13.00 -1500) und vor 19.00 erfolgen.
Bei Veranstaltungen ist das Erholungs- und Ruhebedürfnis der angrenzenden Kleingärtner zu berücksichtigen.
Der Vorstand